Montag bis Freitag

zwischen 07:30 und 16:00 Uhr

Gerne beantworten wir Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch.

Betreuungskosten

In der Regel werden die Betreuungskosten mit einem einkommensabhängigen Eigenanteil (Elternbeitrag) wie im Kindergarten, Kinderhort oder der einer Kindertagesstätte ganz oder teilweise von der Stadt Lippstadt oder der für die ihres Wohnortes zuständigen Behörde übernommen.

Hinweis: Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt.

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