Montag bis Freitag

zwischen 07:00 und 17:00 Uhr (andere Zeiten sind ggf. nach Absprache möglich)

halbtags oder ganztags

Eine Kurzzeitbetreuung ist nach telefonischer Absprache ggf. auch möglich.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch.

Betreuungskosten

Die Betreuungskosten sind abhängig vom Umfang der Leistung (z. B. mit oder ohne Verpflegung) und werden stundenweise abgerechnet. In der Regel werden die Betreuungskosten mit einem einkommensabhängigen Eigenanteil (Elternbeitrag) wie im Kindergarten, Kinderhort oder der einer Kindertagesstätte ganz oder teilweise von der Stadt Lippstadt oder der für die ihres Wohnortes zuständigen Behörde übernommen.

Hinweis: Die verkürzte Darstellung bedingt, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage hier nicht möglich ist und daher eine professionelle Beratung nicht ersetzt.

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